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Heute erreichten uns wieder Meldungen über Abmahnungen zum Thema Darstellung des Grundpreises auf eBay.
Gestern erreichte uns die erste Meldung, dass einer unserer eBay-Händler abgemahnt worden sei, weil dieser im Titel seiner eBay-Angebote keinen Grundpreis angegeben hat. Laut der Argumentation des Anwalts würde dies gegen § 2 der Preisverordnung (PangV) sowie gegen §§ 3 und 4 Nr. 11 UWG verstoßen.
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Der Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) Rudolf Braunsdorf hat auf Xing eine interessante Diskussion zum Thema Rechtskonformität des eBay Rücknahmeprozesses angestossen.