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Ich freue mich, Ihnen heute wieder einen neuen Rechtstipp von anwalt.de präsentieren zu dürfen:
Bis zum 04.11.2011 müssen Sie die neue Muster-Widerrufsbelehrung für Onlinehändler in allen relevanten Bereichen eingefügt haben. Da es in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen zu Änderungen der Widerrufsbelehrung kam, sollten Sie eine Liste mit den Stellen im Netz führen, an welchen Sie Ihre eigene Widerrufsbelehrung hinterlegt haben.
Das neue Widerrufsrecht ist am 4. August 2011 in Kraft getreten. Damit müssen - wieder einmal - alle B2C Online-Händler ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung überarbeiten. Wird es dann künftig ruhiger werden um das notorisch abmahngefährdete Dokument? Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von der janolaw AG bezweifelt dies.
Neue Funktion für die Aktualisierung der Widerrufsbelehrung in Ihren eBay-Listings.
Wie bereits mitgeteilt, treten ab dem morgigen Tag, dem 11.06.2010 um 0:00 Uhr, die Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft.
Es ist nicht mehr lang hin bis zur Änderung des Widerrufsrechts! Sofern Sie sich noch nicht ausreichend informiert haben, sollten Sie dies zeitnah nachholen.