Die Bonitätsprüfung
Banken, Unternehmen im Bereich der Telekommunikation und noch viele andere fordern von ihren Kunden eine Bonitätsprüfung. Sie gehört zwischenzeitlich für viele Unternehmen zur Routine, um sich vor ungewollten Ausfällen zu schützen.
Derjenige, der einen Kredit beantragen möchte, muss sich einer Bonitätsprüfung unterziehen. Auf diese Weise versuchen die Unternehmen sich vor finanziellen Ausfällen im Falle einer Kreditvergabe zu schützen. Ursprünglich stammt der Ausdruck bonitas aus dem lateinischen Sprachgebrauch und bedeutet übersetzt Vortrefflichkeit. In heutiger Zeit definiert der Begriff der Bonität die Kreditwürdigkeit einer Person, eines Unternehmens oder sogar ganzer Staaten. Grundsätzlich werden zur Bewertung der Bonität zwei Gesichtspunkte herangezogen: Das ist zum einen die persönliche Kreditwürdigkeit. Hierunter versteht man sowohl die Zahlungswilligkeit als auch die persönliche Zuverlässigkeit. Ist eine natürliche Person der Kreditnehmer, stehen berufliche und fachliche Qualitäten durchaus im Fokus des Interesses. Bei Unternehmenskrediten spielen die Fähigkeiten des Managements eine entscheidende Rolle. Der zweite Aspekt stellt die wirtschaftliche Kreditfähigkeit dar. Um die notwendigen Daten zu erhalten, die für die Feststellung dieser Art der Kreditfähigkeit notwendig sind, werden unter anderem Einkommensnachweise, Bilanzen oder ähnliches verwendet. Vor allem für Kreditinstitute ist es enorm wichtig, die Risiken, die im Zusammenhang mit der Kreditvergabe entstehen soweit wie möglich zu minimieren. Aus diesem Grund wurden Verfahren auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage entwickelt, die dazu dienen, systematisch die Ermittlung und auch die Einstufung der Bonität, also der Kreditwürdigkeit eines potenziellen Schuldners, durchzuführen. Obwohl es entsprechende Verfahren gibt, um die Kreditwürdigkeit eines Kunden und zukünftigen Kreditnehmers einzustufen, gibt es dennoch keine einheitliche Bonität, die für alle Schuldner gilt. So gestaltet sich nicht nur für den Privatmann die wirtschaftliche Situation gänzlich individuell, auch Unternehmen können nicht in die berühmte Schublade geworfen werden. Auch hier sind ganz eigene und auf das jeweilige Unternehmen gegebene Voraussetzungen vorhanden. In Deutschland werden viele Dinge von gesetzlicher Seite geregelt und vorgeschrieben. So auch die Bonitätsprüfung, die Kreditunternehmen vor der Vergabe einer Finanzierung durchführen müssen. Jedem Gläubiger ist es freigestellt, sowohl die Festlegung als auch die Gewichtung der verschiedenen Kriterien zur Bewertung der Bonität nach eigenem Ermessen zu gestalten. Allerdings gibt es verschiedene Dinge, wie beispielsweise die SCHUFA-Auskunft bei natürlichen Personen oder die Verwertung von allgemeinen Auskünften im Bereich der Bank- oder Wirtschaftsauskunft oder ähnliches, die für die Bestimmung der Bonität herangezogen werden sollen. Nicht nur bei der erstmaligen Beantragung einer Finanzierung wird eine entsprechende Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgenommen, sondern auch während der Kreditgewährung. Doch das kann unter Umständen weitreichende Folgen für den Kreditnehmer haben. So kann es zur Erhöhung der Kreditmargen kommen oder verschiedene Rechte, wie beispielsweise das Kreditkündigungsrecht, treten in Kraft. Auch wenn es zum alltäglichen Geschäft der Kreditinstitute und all derer, die sich mit der Kreditvergabe auf Grund der Bonität beschäftigen, dazugehört, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, gibt es zahlreiche Kritikpunkte im Bereich der Bonitätsprüfung.