Chargeback - Die Stornierung einer Transaktion bei Kreditkartenzahlung
Bei dem Begriff Chargeback handelt es sich für den Kreditkarteninhaber um die Möglichkeit, eine bereits getätigte Zahlung wieder zu stornieren. Jedoch bieten viele Onlinehändler den Kunden die Rücküberweisung als Option an.
Bei dem Begriff Chargeback handelt es sich um die Stornierung einer Kreditkartentransaktion, seitens des Inhabers der Kreditkarte. Der Inhaber der Kreditkarte muss für die Stornierung der Kreditkartentransaktion einen Widerspruch gegen eine erfolgte Belastung des Kreditkartenkontos einlegen. Dieser Widerspruch muss innerhalb einer festgelegten Frist bei der Kreditkartengesellschaft oder der ausgebenden Bank der Kreditkarte eingehen.
Bei Onlinegeschäften im Internet stellt die Möglichkeit des Chargeback ein Risiko für den Händler dar. Der Händler kann den Widerspruch nicht beeinflussen, da dieser über keinen schriftlichen Vertrag verfügt, mit welcher die Kreditkartentransaktion belegt werden kann und somit kann keine korrekte Prüfung des Vorgangs vorgenommen werden. Die Kosten für die Stornierung der Kreditkartentransaktion trägt zudem ausschließlich der Händler selbst. Die Gebühren für den Händler variieren dabei zwischen den unterschiedlichen Kreditkartengesellschaften erheblich und liegen zwischen 20 Euro bis hin zu 60 Euro für eine einzelne Stornierung. Diese Kosten richten sich nicht nach der Höhe des stornierten Betrages und werden von der Kreditkartenorganisation auch eingefordert, wenn der Betrag aus der Kreditkartentransaktion deutlich niedriger als die eingeforderte Chargeback-Gebühr ist.
Für einen Händler gibt es die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen der Chargeback-Gebühr abzusichern. Diese Möglichkeit wird von vielen Onlinehändler genutzt. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, für die der Onlinehändler im Gegenzug eine Versicherungsgebühr bezahlen muss. Mit dieser Versicherung erhält der Onlinehändler im Falle einer stornierten Kreditkartentransaktion von dem Versicherer nicht nur den Betrag aus der Stornierung zurück, sondern auch die entstandene Chargeback-Gebühr. Für diesen Vorgang muss der versicherte Onlinehändler nicht nur den vereinbarten Versicherungsbeitrag leisten, sondern in der Regel auch eine Gebühr, welche häufig deutlich niedriger liegt, als die eigentliche Chargeback-Gebühr. Aus diesem Grund lohnt sich die Absicherung des Chargebacks nicht für jeden Händler. Jeder wird zunächst die Kosten und die Gebühren gegenüberstellen müssen, um dann die jeweils günstigste Möglichkeit zu finden. Die Stornierung einer Kreditkartentransaktion hat in jedem Fall finanzielle Folgen für den Händler, lediglich die Höhe der Kosten kann begrenzt werden.
Daneben kann es für einen Onlinehändler, der über eine besonders hohe Chargeback-Quote verfügt, dazu kommen, dass das jeweilige Kreditkartenunternehmen dem Onlinehändler untersagt, das Kreditkartenverfahren weiterhin anzubieten. Zudem werden bei einer besonders hohen Chargeback-Quote häufig hohe Strafzahlungen fällig. Aus diesem Grund sind viele Onlinehändler dazu übergegangen, den Kunden die Zahlungsmöglichkeit per Kreditkarte zwar zu ermöglichen, aber im Gegenzug werden die Kunden auf die Möglichkeit hingewiesen, dass diese anstelle der Durchführung des Chargebacks bei einer Warenrücksendung eine Rücküberweisung erhalten können. Dadurch kann ein Onlinehändler die Chargeback Quote möglichst niedrig halten.