Ein Content Provider bietet im Internet nützliche Inhalte an
Ein Content Provider bietet online Inhalte wie qualifizierte Informationen, Unterhaltungsangebote, Nachrichten oder Versandhauskataloge an. Bei den vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellten Inhalten kann es sich um eigene aber auch um fremde Inhalte handeln.
Ein Content Provider ist ein Anbieter, der im Internet Inhalte, Informationen, Spiele, Shoppingangebote, Nachrichten oder ähnliches entweder entgeltlich oder kostenfrei zur Verfügung stellt. Die angebotenen Inhalte können vom Dienstleister selbst oder von fremden Personen stammen. Der Anbieter ist nach dem Gesetz für eigene Inhalte verantwortlich, für fremde Inhalte haftet er nur, sofern er Kenntnis darüber hat und sie verhindern kann. Ob Privatperson, Organisation, Verein, Bildungseinrichtung oder Unternehmen, jeder kann als Informationsanbieter tätig sein. Der Content Provider bietet die Inhalte an. Damit man aber auf die gewünschten Inhalte zugreifen kann, braucht man einen Service Provider. Ein Service Provider ist ein Anbieter von Diensten und technischen Leistungen. Man benötigt den Service Provider, um auf Inhalte und Dienste im Internet zugreifen zu können, oder um sich im Netz präsentieren zu können. Das kann über Modem, ISDN-, ADSL-Anschluss oder über die Telefonleitung erfolgen. In Österreich ist zum Beispiel die Telekom Austria ein Internet-Serviceprovider. Je nach Größe lassen sich die Internet Service Provider in drei verschiedene Kategorien einteilen. Bei Tier-3 handelt es sich um kleine Provider, bei Tier-2 handelt es sich um große und überregionale Netzwerke, bei Tier-1 handelt es sich um globale Internet-Backbones (Hauptnetzwerke). Für Produktanbieter im Internet ist der Produktkatalog das Wichtigste. Der Katalog repräsentiert die Firma nach außen und bietet so dem Kunden die Möglichkeit, sich über die Produkte zu informieren, gibt aber auch Aufschluss über Preise und Lieferkonditionen. Da die Erstellung eines solchen elektronischen Produktkatalogs jedoch sehr viel Aufwand bereitet, beauftragen große Content-Anbieter wie Onlineversandhäuser und Auktionshäuser darauf spezialisierte Firmen mit der Zusammenstellung ihrer Inhalte. Dadurch erhalten die Online-Shops oder Händler strukturierte Produktdaten. Durch die Strukturierung der Produktdaten erreichen sie eine Optimierung ihres Artikelkatalogs, was wiederum zu einer Verbesserung der Kundeninformationen führt. Bis zum Jahre 2007 wurde die Providerhaftung durch zwei verschiedene Gesetze geregelt: das Teledienstgesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag. Zu dieser Regelung kam es aufgrund von Uneinigkeiten bezüglich der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Wenn es sich um rechtswidrige Inhalte handelte, bei denen es sich um Serviceangebote oder E-Commerce handelte, war das Teledienstgesetz zuständig. Wenn es sich um redaktionelle Inhalte handelte, kam der Mediendienste-Staatsvertrag zum Tragen. 2007 wurden der Mediendienste-Staatsvertrag und das Teledienstgesetz durch das Telemediengesetz abgelöst. Das Telemediengesetz besagt, dass bei den unterschiedlichen Providern nach ihren Funktionen unterschieden wird. Der Host Provider haftet nur, wenn er Kenntnis über die Rechtswidrigkeit fremder Texte hat, die er für Andere zur Verfügung gestellt hat. Der Access-Provider ist für den technischen Zugang zuständig und haftet nur, wenn er mit dem Versender von rechtswidrigen Inhalten zusammengearbeitet hat oder selbst rechtswidrige Inhalte vermittelt hat. Der Content Provider haftet für alle zu seiner Verantwortlichkeit zählenden Inhalte wie bei den Offline-Medien.