EDI als elektronischer Datenaustausch
Der Begriff EDI (elektronischer Datenaustausch) bezeichnet als eine Art Oberbegriff eine Reihe von elektronischen Verfahren, die alle dazu dienen, einen Austausch von Nachrichten zwischen verschiedenen Systemen zu ermöglichen.
Das Verfahren EDI (Electronic Data Interchange), was übersetzt elektronischer Datenaustausch bedeutet, kann auf eine relativ lange Geschichte zurück blicken. Bereits in den 60er Jahren wurde das Verfahren in den USA eingesetzt, wobei es zur damaligen Zeit allerdings noch keine Standards gab. Mittels elektronischer Übertragung soll es ermöglicht werden, dass durch verschiedene Verfahren strukturierte Nachrichten zwischen Anwendersystemen schnell und komfortabel ausgetauscht werden. Die Grundidee des Verfahrens besteht darin, dass die Übertragung auf elektronischem Wege mit hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden kann, und dabei zudem menschliche Fehler, soweit es möglich ist, ausgeschlossen werden. Durch diese Kombination von Schnelligkeit und dem Ausschluss von Fehlerquellen, soll eine hohe Effizienz erreicht werden können und Vorgänge auf optimale Art und Weise durchgeführt werden. Angewandt wird das Verfahren zum Beispiel heute bei nahezu allen Bestellvorgängen, die man als Verbraucher im Internet in Online-Shops vornehmen kann. Ein großer Vorteil ist die Zeitersparnis, die man zum Beispiel im Vergleich zu vorherigen Übertragungswegen wie Post oder FAX erzielen kann. Ferner muss der Auftrag des Kunden durch den elektronischen Austausch der Daten auch nicht mehr im System des Empfängers manuell erfasst werden, sondern wird direkt und automatisch vom Kunden zum Unternehmen weiter geleitet. Heute wird das standardisierte Verfahren auf der ganzen Welt und in nahezu allen Branchen flächendeckend verwendet. Im Rahmen der Nutzung von EDI gibt es verschiedene Merkmale beziehungsweise Verfahren, wie man den Datenaustausch in der Praxis technisch durchführen kann. Einige dieser genutzten Verfahren sind zum Beispiel das asynchrone, synchrone oder das vollautomatische Verfahren. Kennzeichnend für das Verfahren elektronischer Datenaustausch ist in jedem Fall, dass die Übermittlung von Daten stets in eine Richtung erfolgt. Im Rahmen dieser Kommunikation wird eine Nachricht gesendet, zum Beispiel vom Kunden als Sender, die dann der Empfänger erhält. Im Anschluss daran sendet der Empfänger zwar seinerseits oftmals eine Nachricht zurück, zum Beispiel eine Bestellbestätigung, aber dabei handelt es sich dann um einen getrennten Vorgang, der wie der erste Vorgang für sich alleine steht. Technisch gesehen benötigen sowohl der Sender von Nachrichten als auch der Empfänger bestimmte Mindestvoraussetzungen, damit das Verfahren des elektronischen Datenaustauschs funktionieren kann. In der Praxis reicht es für den Sender oftmals aus, wenn dieser einen PC besitzt, wie zum Beispiel der Kunde, der eine Bestellung tätigt. Der Empfänger muss wiederum ein System besitzen, welches die Nachrichten empfangen und bei Bedarf auch konvertieren kann. Grundsätzlich müssen die Nachrichten eine bestimmte Struktur aufweisen, damit der Empfänger sie auch verarbeiten kann. Daher gibt es heute in den verschiedenen Bereichen der Anwendung schon Nachrichtenstandards. Zu den bekanntesten gehören sicherlich das SWIFT-Verfahren (Bankenbereich), UN/EDIFACT, VDA (Automobilindustrie) oder XBRL (Finanzberichterstattung). Zusammenfassend kann man festhalten, dass der moderne Datenaustausch ohne die verschiedenen Verfahren basierend auf EDI nicht mehr möglich wäre.