Electronic Cash, der bargeldlose Zahlungsverkehr
Electronic Cash ist ein wichtiger Faktor im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Neben Kreditkarten und EC-Karten haben sich durch den steigenden E-Commerce auch verschiedene Online-Lastschriftverfahren etabliert, die dem Kunden das Bezahlen erleichtern.
Electronic Cash ist ein Begriff des Bankwesens. Er kommt aus dem englischen Sprachschatz und bedeutet übersetzt "elektronische Bezahlung". Ihre Anfänge nahm die elektronische Zahlweise in den USA, wo Anfang des 20. Jahrhunderts mit der "American Express-Card" die erste Geldkarte eingeführt wurde. Während diese Karten anfangs nur an hochgestellte Personen des öffentlichen Lebens ausgestellt wurden, kann heutzutage jeder eine Geldkarte beantragen. In Deutschland wurde das System "Electronic Cash" im Jahre 1991 durch den "Zentralen Kreditausschuss" in Absprache mit allen in Deutschland ansässigen Geldinstituten eingeführt. Der abgekürzte Name "EC" entstammt einer Ableitung des französischen Wortes "Eurocheque" und war seinerzeit in Europa das bargeldlose Zahlungsmittel in Form eines Schecks mit einer Bankgarantie. Das Verfahren mit der bargeldlosen Bezahlung durch die Euroschecks wurde nach und nach eingestellt. An die Stelle der Schecks rückten die Karten mit integriertem Chip, auf denen die Daten des Kartenbesitzers gespeichert waren. Des Weiteren enthielten diese Karten das EC-Zeichen als Bestätigung, dass der Karteninhaber am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen durfte. In der Praxis führt der Karteninhaber seine EC-Karte in einen Kassenterminal ein, dann fordert das System ihn zur Eingabe des vierstelligen PIN-Codes auf. Durch Bestätigung des PIN-Codes werden die Daten zum Provider gesendet. Beim Provider erfolgt die Prüfung auf den zu überweisenden Betrag gegenüber dem noch vorhandenen Guthaben. Kann der Betrag überwiesen werden, so erfolgt vom Provider die Freigabe. Das Verfahren des Electronic Cash wurde seit der Einführung des Euro im Jahre 2001 sicherheitstechnisch aufgerüstet und der Magnetstreifen durch einen zusätzlichen Chip ergänzt. Viele verschiedene Banken und Sparkassen haben ihr System bereits umgestellt und das neue Verfahren eingeführt. Für die Kosten einer EC-Zahlung kommt es zunächst auf die Höhe des Betrages an. Pro Zahlung werden 0,3 % des Umsatzes berechnet, mindestens jedoch acht Cent. Zudem können unter Umständen noch die Kosten für die Bereitstellung kommen, welche aber durch den jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden. Die Gebühren für die EC-Nutzung werden grundsätzlich von den Händlern getragen. Einige Unternehmen legen jedoch einen Mindestumsatz von fünf Euro fest; unter diesem Betrag nehmen diese Händler keine EC-Karte an Mit den EC-Karten können auch noch andere Zahlungsverfahren ermöglicht werden. Bei dem Online-Lastschriftverfahren (OLV) wird jede Zahlung bei einem Netzbetreiber online gegen eine bundesweite Sperrliste abgeglichen. Dieses Verfahren wird von großen Warenhausketten genutzt. Beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) wird auf eine spezielle Prüfung verzichtet, da dies für den Händler die preiswerteste Methode ist. Es werden von der EC-Karte nur der Name des Karteninhabers sowie die Bankleitzahl eingelesen. Allerdings stimmt der Karteninhaber durch Unterschrift dem Lastschrift-Verfahren zu. Electronic cash bietet dem Kunden vielseitige Möglichkeiten, ohne Bargeld einzukaufen oder Dienstleistungen zu bezahlen.