Inkasso ist das Einziehen fälliger Forderungen durch ein zertifiziertes Inkassounternehmen.
Inkasso ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff, der auch im E-Commerce zunehmend Bedeutung hat. Er bezeichnet den Einzug oder die Beitreibung von fälligen Forderungen. Die Durchführung eines ordnungsgemäßen Inkassoverfahrens ist gesetzlich geregelt und erlaubnispflichtig.
Der Begriff Inkasso stammt ursprünglich aus dem italienischen Bankwesen und bezeichnet das Einkassieren oder Einziehen von Bargeld für noch ausstehende, fällige Forderungen. Das können unter anderem unbezahlte Rechnungen oder fällige Wechsel in Form von Finanzierungen oder Ratenkauverträgen mit einer Frist zum Begleichen der Schuld sein. Die Durchführung ist erlaubnispflichtig und darf geschäftsmäßig nur von gesetzlichen ermächtigen Vertretern durchgeführt werden. Laut Rechtsberatungsgesetz ist ein Inkasso das Einziehen fremder oder zur Beitreibung freigegebener, abgetretener Geldforderungen. Es kann nur in einem außergerichtlichen Mahnverfahren eingesetzt werden, da bei anderer Durchführung durch die Inkassogesellschaft ein Anwalt hinzugezogen werden muss. Die Beitreibung von Schulden durch einen Anwalt hat wiederrum den Vorteil, dass vom Mahn-Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung, die den Gesamtforderungsausfall vermeiden soll, alles in einer Hand bleibt. Der Schuldner wird aber meist schon durch den Brief des Anwalts zum Einlenken und zum Zahlen der offenen Forderung bewegt, da beim Nichteinhalten der gestellten Fristen weitere teure Klagen und Unannehmlichkeiten auf ihn zukommen. Man unterscheidet zwei Formen der Durchführung: das Treuhandinkasso und den Forderungskauf. Bei der Einziehung von Forderungen durch ein Treuhandinkasso beauftragt der Gläubiger ein von ihm selbst gewähltes Inkassounternehmen. Er selbst jedoch bleibt dabei wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung und Herr des Verfahrens mit Bestimmungsrecht über die Art und Weise der Einziehung. Das Inkassounternehmen realisiert lediglich die Forderungen des Gläubigers. Der Forderungskauf hingegen ist eine reine Dienstleistung. Hierbei verliert der Gläubiger seine ursprüngliche Gläubigerposition, da er die Forderung mit allen Rechten und Pflichten an ein Inkassounternehmen seiner Wahl abgibt. Ein sogenannter Forderungskauf kommt aber nur in Betracht, wenn es um große Forderungsmengen oder titulierte Altbestände geht. Vorteil des Forderungskaufes sind hierbei die sofortige Liquidität und die Vermeidung unnützer Verwaltungskosten. Die Freistellung des Gläubigers vom Einzug der ausstehenden Forderung einerseits, bringt ihm jedoch andererseits auch erhebliche Einbußen von der Forderungsmenge. Ebenso wir im örtlichen Handel und im herkömmlichen Versandhandel bleiben auch im E-Commerce immer wieder Kunden ihre Zahlungen schuldig. Auch sie unterliegen allerdings der Pflicht, ihre Rechnungen fristgemäß zu begleichen. Inkassounternehmen führen in der Regel zuerst das außergerichtliche Inkassoverfahren durch, bevor sie nach erfolgloser Zahlungsaufforderung gerichtliche Schritte einleiten. Die Kontaktaufnahme zum Schuldner erfolgt immer erst in schriftlicher Form, bevor das Inkassounternehmen telefonisch oder persönlich auf den säumigen Schuldner zugeht. In den meisten Fällen führt die persönliche Kontaktaufnahme zum Schuldner zur Begleichung der offenen Summe. Falls der Schuldner jedoch weiterhin nicht zur Zahlung bereit ist, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Zur Rechnungssumme addieren sich so sehr schnell erhebliche Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtsgebühren. Die Kosten eines Inkasso trägt in jedem Falle der Schuldner.