Media Objects veranschaulichen Inhalte auf Webseiten
Media Objects untermalen die Informationen mit anschaulichen Fotos, Videos, Zeichnungen oder Musik. Auch Cartoons und andere witzige Darstellungen werden eingesetzt, um auf die Webseite aufmerksam zu machen.
Das Internet wächst täglich, derzeit warten weltweit mehrere Milliarden Webseiten auf den interessierten Betrachter. Für manchen ist die Erstellung von Webseiten ein Hobby und so entstanden in den letzten Jahren durch einfachere Möglichkeiten der Gestaltung zahlreiche private Homepages, welche in vielen Fällen das Privatleben für alle öffentlich machen. Gerade diese Seiten, welche oft sehr liebevoll und kreativ gestaltet sind, werden durch zahlreiche Media Objects ergänzt. So findet man dort Fotos von der Familie oder vom letzten Urlaub, Kinderfotos aus vergangenen Jahren oder Babybilder von den eigenen Kindern. Fotos sind ein sehr beliebtes und ein sehr häufig eingesetztes Gestaltungsmittel, welches auch bei den Betrachtern sehr gut ankommt. Hat man Freunde oder eine Familie, welche nicht am gleichen Ort wohnt, dann hat man über eine Homepage auf einfache Art und Weise die Möglichkeit, Fotos mit den anderen zu teilen, ohne dass man sie erst umständlich ausdrucken und verschicken oder auf eine CD brennen muss. Durch die Digitale Fotografie kommen die Bilder im richtigen Format aus dem Fotoapparat, sie müssen bei Bedarf nur noch verkleinert werden und schon kann man sie der Öffentlichkeit präsentieren. Wer nicht möchte, dass die privaten Inhalte für jedermann sichtbar sind, hat die Möglichkeit, einzelne Seiten oder seine gesamte Homepage mit einem Passwort zu versehen. Dieses gibt er dann nur an die Personen weiter, welche die Inhalte einsehen dürfen. Zu den Media Objects zählen darüber hinaus die musikalische Untermalung von Homepages oder aber die Bereitstellung von Musikdateien auf der Homepage. Hier muss man aufpassen, dass man die nötigen Rechte zum vertreiben von Musik besitzt und das Urheberrecht des Künstlers nicht verletzt. Dies ist bereits dann der Fall, wenn man einen Titel eines bekannten Künstlers als Hintergrundmusik auf einer Webseite spielen lässt. Überschreitet die Länge des Textes zehn Sekunden, muss man Gebühren abführen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Es gibt jedoch auch Musik junger, unbekannter Künstler, welche kostenfrei verwendet werden darf. Titel, deren Komponist bereits längere Zeit verstorben ist, darf auch verwendet werden. Dies trifft insbesondere auf Klassische Musik zu. Ein beliebtes Gestaltungsmittel auf Homepages sind Bilder und Zeichnungen oder auch Grafiken, welche zum präsentierten Text oder zum Thema der Seiten passen und diese durch Farbe oder Kreativität etwas auflockern. Auch diese Media Objects unterliegen in ihrer Verwendung dem Urheberrecht. Man darf demnach nicht einfach ein Bild oder auch einen Cartoon auf einer Webseite platzieren, welches man nicht selbst erstellt oder kreiert hat. Es gibt aber zahlreiche Datenbanken mit Fotos, Grafiken oder animierten Objekten, welche man sehr günstig online kaufen und danach in einem vom Urheber genehmigten Rahmen verwenden darf. Auch die Einbindung von Videos auf Webseiten ist sehr beliebt. Hier muss man jedoch beachten, dass man eine schnelle Internetverbindung benötigt, um die Inhalte abrufen zu können.