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Wer ein Weblog schreibt, hat die Möglichkeit, auf Einträge anderer Blogschreiber Bezug zu nehmen, wenn diese zum eigenen Inhalt passen. Dies gilt ebenso für Einträge aus dem eigenen Blog, welche von anderen Nutzern als zum Thema passend ausgewählt werden können. Trackbacks werden häufig nur dann versendet, wenn in dem Weblogeintrag, in dem auf einen anderen Artikel Bezug genommen werden soll, ein Link zum Ursprungsartikel enthalten ist.
Das 2001 gegründete Unternehmen Six Apart entwickelte die Trackbackfunktion. Diese wurde für ein Blog-Publishing-System eingesetzt, welches ebenfalls von Six Apart entwickelt wurde. Häufig bietet die Software, mit der ein Blog erstellt wird, die Möglichkeit der automatischen Trackbackerkennung. Ist dies nicht der Fall, muss die Trackback-URL des Eintrags, auf den sich bezogen werden soll, selbst eingegeben werden. Dies geschieht beim Erstellen des eigenen Eintrages. Vorhandene Trackbacks befinden sich ebenso wie die Kommentare, meistens am Ende des entsprechenden Eintrags. Ein Trackback enthält eine kurze Zusammenfassung des Beitrages, auf den Bezug genommen wird. Außerdem sind der Name und die URL des verlinkenden Blogs ersichtlich.
Wird ein Beitrag aus dem eigenen Weblog mit Hilfe von Trackbacks zitiert, so erfolgt in den meisten Fällen eine Benachrichtigung per E-Mail. Diese Funktion bringt die Blogsoftware häufig bereits mit. Einige Programme ermöglichen es, Trackbacks zu verbieten oder zu moderieren. Dadurch behält der Blogschreiber einen besseren Überblick darüber, wer seine Einträge verlinkt. Diese Funktionen können je nach Software entweder für das ganze Weblog oder nur für bestimmte Einträge ein- und ausgeschaltet werden.
Wer die Trackback-Funktion für seine Blogeinträge zulässt, kann schnell Opfer von Spam-Attacken werden. Wie man es von seinem E-Mail-Postfach kennt, wird dann dieser Bereich des Blogs mit unerwünschten Werbetrackbacks überschwemmt, die oft Erotik- und Medikamentenangebote oder auch Abofallen enthalten. Auch dieses Spamming ist rechtlich verboten und muss nicht geduldet werden. Die meisten Bloganbieter stellen dafür so genannte Antispam-Plugins kostenlos zur Verfügung, das über den Admin-Bereich einfach und problemlos eingebunden werden kann. Ein solches Plugin filtert wie der Spamfilter eines E-Mail-Postfachs unerwünschte Trackbacks aus. Dennoch reichen die vorhanden technischen Möglichkeiten, Trackbackspam auszufiltern, nicht immer aus, um unerwünschte Backlinks vom Blog fernzuhalten. Man kann auch rechtlich gegen Spammer vorgehen und insbesondere Abmahnungen aussprechen. Denn Werbung darf nur nach vorheriger Einwilligung des Bloggers zugesandt werden. Auch eine Strafanzeige kommt in Betracht, z.B. wegen gewerbsmäßigen Betruges. Geht man auf zivilrechtlichem Wege vor, hat man bei dubiosen Firmen mit Sitz im Ausland jedoch das Problem, ihrer habhaft zu werden. Viele Blogger verzichten deshalb auf rechtliche Schritte gegen Spammer und beschränken sich darauf, Trackback Spam ausfiltern zu lassen.
