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Der Begriff Webmaster kommt aus dem angelsächsischen Sprachschatz und ist ein zusammengesetztes Wort. Die Silbe Web ist die Kurzform für das World Wide Web, während der zweite Wortteil Master Meister bedeutet. Ein Webmaster ist also ein Meister des World Wide Web. Dieser Begriff wurde im Jahre 1992 von dem englischen Wissenschaftler Tim Berners-Lee, welcher der Erfinder des World Wide Web ist, als ein Oberbegriff in einer speziellen Dissertation entworfen. Er machte in diesem Dokument den Vorschlag, dass jeder Administrator einer Website eine eigenständige E-Mailadresse mit der Form „webmaster@domain" als eigenständige Alias-Bezeichnung für die eigene E-Mailadresse bekommen sollte. Dies hat gegenüber einer personengebundenen Emailadresse den entscheidenden Vorteil, dass dieser Webmaster immer dieselbe Mailadresse besitzt, auch wenn diese Position von einer anderen Person ausgeübt wird. Bereits in den frühen 1990er Jahren wurde dieser Begriff als Berufsbezeichnung von Personen geführt, die für eine Website verantwortlich sind oder in einer anderen Form für die Internetpräsenz eines Unternehmens verantwortlich sind. In den frühen Jahren des World Wide Web war es üblich, dass nur eine Person für eine bestimmte Website verantwortlich war. Somit war dieser Beruf generalstabsmäßig angelegt worden, denn der Betreffende war für sämtliche Abläufe, von der Entwicklung bis hin zur Vermarktung, verantwortlich. In der heutigen schnell fortschreitenden Zeit des Internets kann diese gesamte Kompetenz nicht mehr nur von einer Person ausgeübt werden. Hier steht innerhalb eines Unternehmens ein ganzes Team von Spezialisten zur Verfügung, wobei sich jeder einzelne Mitarbeiter als Webmaster bezeichnen kann. Systemadministrator, Programmierer oder Grafikdesigner sind einige Berufsbezeichnungen für das sehr umfangreiche Gebiet einer Website. Manche Leute diskutieren bereits darüber, ob diese Berufsbezeichnung überhaupt noch angebracht ist. Andere Menschen wiederum argumentieren, dass gerade bei dieser Vielseitigkeit einer Website eine Person vorhanden sein muss, die diese komplexen Anwendungen überwacht und die Abläufe koordiniert. Der Webmaster ist in Europa und vielen anderen Ländern leider keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Somit könnte diese Berufsbezeichnung von jeder juristisch volljährigen Person geführt werden. Wer allerdings im Berufsleben diese Bezeichnung bei wichtigen Angelegenheiten, wie beispielsweise bei Vertragsabschlüssen oder Bewerbungen, anwendet ohne eine bestimmte Qualifikation vorzuweisen, erfüllt unter Umständen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen strafbaren Tatbestand und kann wegen Betruges im Sinne des Paragraphen 263 zur Verantwortung gezogen werden. Dieses Berufsbild ist jedoch nicht einheitlich definiert und auch nicht in allen Ländern gleich. Es gibt jedoch einen eigenständigen europäischen Verband der Webmaster mit der Bezeichnung „Webmaster Europe e. V.", welcher diese Berufsbezeichnung als einen „Architekten einer Website" definiert, dessen Hauptaufgabe darin besteht, dass dieser Spezialist die einzelnen Elemente einer Website plant und koordiniert. Ein Webmaster muss sowohl die fachlichen als auch die methodischen Kompetenzen besitzen ohne über spezielles Wissen in sämtlichen Bereichen zu verfügen. Allerdings sollte dieser in mindestens einem Bereich über fundierte Kenntnisse verfügen, da im IT-Bereich von den Arbeitgebern Universalmitarbeiter mit speziellen Kenntnissen gesucht werden. Wenn diese Webmeister allerdings als Projekt-Koordinatoren fungieren, stehen sie meist zwischen den Web-Entwicklern und den Kunden. Daher wird von jedem Webmaster außer seinem speziellen Wissen auch ein gewisses Maß an Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Belastungsfähigkeit verlangt.
