Skip to main content
Foto Jan Griesel
06.11.2014 14:20
von Jan Griesel

Für das neueste Release der plentymarkets Version 5.1 haben wir den Bereich Buchhaltung überarbeitet. Ab sofort können alle Buchhaltungseinstellungen, d. h. die Grundeinstellungen, Umsatzsteuersätze und Konten, für jeden Mandanten (Shop) separat getroffen werden. Das neue Buchhaltungsmenü finden Sie unter Einstellungen » Mandant (Shop) » Standard » Buchhaltung.

Was ist bei der Migration zu beachten?

Bei der Migration werden für alle existierenden Mandanten (Shops) die aktuellen Einstellungen aus dem Bereich Buchhaltung übernommen. Die Einstellungen aller Mandanten sind also zunächst identisch. Mandantenspezifische Einstellungen müssen demnach nach der Migration manuell eingerichtet werden.

Ebenfalls neu: mandantenspezifische Einstellungen übertragen

Im neuen Buchhaltungsmodul gibt es allerdings die Möglichkeit, einzelne Bereiche oder alle Einstellungen des Bereichs Buchhaltung eines Mandanten auf andere Mandanten zu übertragen. So beschränkt sich die manuelle Nachbearbeitung auf nur einen Mandanten und kann dann auf andere übertragen werden. Dies spart Zeit und Aufwand und schließt Leichtsinnsfehler beim wiederholten Konfigurieren derselben Einstellungen aus.

Mandantenabhängiger Datenexport

Durch die mandantenabhängige Buchhaltung ergeben sich auch Änderungen bei den Datenexport-Formaten Collmex-Buchhaltung, Finanzbuchhaltung und Syska EURO FIBU. Diese Exporte sind nun ebenfalls mandantenabhängig durchführbar. Sie können dabei die Daten eines oder mehrerer Mandanten (Shops) gleichzeitig exportieren. 

Außerdem: mehr Flexibilität bei den Umsatzsteuersätzen

Pro Mandant (Shop) können Sie nun auch mehrere Umsatzsteuersätze für dieselben Lieferländer hinterlegen. Die Gültigkeitsdauer dieser Umsatzsteuersätze wird über das jeweilige Startdatum gesteuert. So lassen sich nicht nur wie bisher die Überschreitung der Lieferschwelle für ein Lieferland abbilden, sondern auch Änderungen der Umsatzsteuer durch den Gesetzgeber des jeweiligen Landes.

Sollte ein Mandant für ein Land die Lieferschwelle erreichen, können Sie auch nur für diesen Mandant die dann gültigen Umsatzsteuersätze konfigurieren. In einer späteren Version werden Sie automatisch an das Erreichen einer Lieferschwelle erinnert, damit Sie direkt aktiv werden können. Aktuell müssen Sie das Erreichen einer Lieferschwelle noch über den Bereich Statistik selbst überprüfen.

Warum ist die Eingabe eines Datums sinnvoll?

Grundsätzlich könnten Sie bei Erreichen einer Lieferschwelle einfach die bestehenden Umsatzsteuersätz ändern und zukünftige Rechnungen werden mit den neuen Umsatzsteuersätzen ausgestellt. Doch im Alltag kommt es zu weiteren Bedarfsfällen: Wenn sie die Lieferschwelle beispielsweise für Österreich am 01.11.2014 erreicht hätten, aber am 02.11.2014 eine Rechnung vom 31.10.2014 korrigieren möchten, wird diese nun mit den Umsatzsteuersätzen ausgestellt, welche am 31.10.2014 gültig waren.

Die nächste Umsatzsteueranpassung wird sicherlich irgendwann kommen: Sie können die neuen Umsatzsteuersätze nun bereits vorher mit einer Gültigkeit in der Zukunft anlegen und müssen dann nicht erst exakt zum Zeitpunkt der Umstellung die Einstellungen ändern. 

Ausführliche Informationen zum neuen Menüpunkt Buchhaltung finden Sie auf unserer Handbuchseite Buchhaltung.



Vorheriger Beitrag

Controlling: Wie erfolgreich sind Ihre Absatzkanäle?

Zum vorherigen Beitrag

Nächster Beitrag

plentymarkets News im November

Zum nächsten Beitrag

Nach oben