von Jan Griesel
Gestern erreichte uns die erste Meldung, dass einer unserer eBay-Händler abgemahnt worden sei, weil dieser im Titel seiner eBay-Angebote keinen Grundpreis angegeben hat. Laut der Argumentation des Anwalts würde dies gegen § 2 der Preisverordnung (PangV) sowie gegen §§ 3 und 4 Nr. 11 UWG verstoßen.