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Foto Jan Griesel
02.07.2012 09:45
von Jan Griesel

Ich freue mich, Ihnen heute wieder einen neuen Rechtstipp von anwalt.de präsentieren zu dürfen:

Anwalt.de

 

 

 

Fremde Fotos beim Onlineangebot verwenden?

Fotos findet man im Netz zuhauf – darunter auch richtig gute. Gute Fotos selber machen ist verglichen damit aufwendig. Die Versuchung, ein gefundenes Foto fürs eigene Onlineangebot zu nutzen, ist da verständlich. Es zu tun dagegen nicht.

Urheberrecht gilt nahezu uneingeschränkt

Jedes von Menschen gemachte Foto ist durch das Urheberrecht geschützt. Ausgenommen sind nur vor über 50 Jahren erstmals veröffentlichte Lichtbilder (normale Fotos). Lichtbildwerke (Fotos mit geistiger Schöpfung) sind sogar bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt.

Keine Herstellerfotos ohne Erlaubnis

Auch Herstellerfotos sind ohne Erlaubnis tabu. Der Kauf und Verkauf eines Produkts berechtigt nicht automatisch zur Verwendung des entsprechenden Produktfotos.

Copyright-Vermerk sagt nichts über Schutz aus

Ob mit oder ohne Copyright-Angabe – das spielt keine Rolle für den Schutz des Fotos. Der Urheber kann den Urheberrechtsvermerk zwar verlangen, muss es aber nicht. Ebenfalls unbedeutend ist, ob das Fotografieren zu privaten oder gewerblichen Zwecken erfolgte.

Veränderung nicht praktikabel

Ein Foto einfach zu verändern führt auch nicht zum Ziel. Denn dazu ist die Zustimmung des Urhebers zur Veröffentlichung des veränderten Bildes erforderlich. Da kann man stattdessen besser gleich um die Erlaubnis zur Verwendung fragen. Zwar darf man auch ein neues selbstständig geschaffenes Werk frei verwenden. Das dazu Notwendige geht über eine normale Bildbearbeitung aber weit hinaus.

Urheberrechtsfreie Bilder schwer zu finden

Es gibt auch frei verwendbare Bilder. Problem ist, die Suche danach ist meist nicht leicht. Ihre Anzahl ist meist wesentlich geringer. Zudem verstecken sie sich gerne in Portalen mit geschützten Fotos. Damit sinkt die Chance, schnell ein ansprechendes Produktfoto zu finden. Zweitens ist die gewerbliche Nutzung nicht selten ausgeschlossen. Selbst wenn sie zugelassen ist, wird häufiger ein Hinweis oder gar eine Linksetzung auf die Quelle verlangt.

Trotz der Schwierigkeiten sollte man der Versuchung nicht erliegen. Sonst drohen Kosten für Abmahnungen, Schadensersatz und eventuell Gerichtsverfahren, die das Ersparte schnell übersteigen.

Christian Günther (GUE)

Lesen Sie mehr Rechtstipps vom anwalt.de-Redaktionsteam zum Urheberrecht.


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