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05.08.2015 18:15
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Produktkennzeichnungen sollen helfen, dass Artikel, sowohl bei eBay selbst als auch bei einer Suche außerhalb von eBay, durch Kunden leichter gefunden werden. Die Produktkennzeichnungen gelten für neue und vom Hersteller generalüberholte Markenartikel. Ab September gelten sie außerdem auch für Listings mit Varianten. Sie werden nur in bestimmten Kategorien und bestimmten Fällen verpflichtend. Bei neuen Angeboten mit Markenartikeln sind sie jedoch immer Pflicht. Beim Aktualisieren von Angeboten mit Markenartikel sind die Kennzeichnungen, z.B. nur Pflicht, wenn das Angebot manuell wiedereingestellt wird. Wenn ein GTC-Angebot automatisch erneuert wird, müssen die Kennzeichnungen nicht ergänzt werden. eBay empfiehlt allerdings auch in diesem Fall die Kennzeichnungen zu ergänzen, damit die Artikel besser gefunden werden. Folgende Produktkennzeichnungen werden verpflichtend:

  • Marke
  • GTIN
  • MPN

Die GTIN ergibt sich z.B. aus der EAN, UPC oder ISBN.

Die Produktkennzeichnungen für neue und vom Hersteller generalüberholte Markenartikel werden in den folgenden Kategorien verpflichtend:

  • Auto & Motorrad: Teile
  • Filme & DVDs
  • Kleidung & Accessoires
  • Baby
  • Foto & Camcorder
  • Musik
  • Beauty & Gesundheit
  • Handys & Kommunikation
  • Musikinstrumente
  • Bücher
  • Haushaltsgeräte
  • PC- & Videospiele
  • Business & Industrie
  • Haustierbedarf
  • Spielzeug & Spiele
  • Computer, Tablets & Netzwerk
  • Heimwerker (Werkzeug)
  • Sport
  • TV, Video & Audio

Im Handbuch finden Sie Beschreibungen dazu, wo Sie bei Varianten die EAN hinterlegen und wie Sie Listings bearbeiten.

Wann genau Sie ein Angebot überarbeiten müssen und wann nicht, finden Sie noch ausführlicher bei eBay.



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