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Foto Jan Griesel
31.08.2017 08:30
von Jan Griesel

Egal ob online oder am Point of Sale: Händler müssen eine Vielzahl von Regelungen, Richtlinien und Gesetzen beachten, um bei Steuerprüfungen auf der sicheren Seite zu sein. Welche Neuerungen es dabei gibt und wie plentymarkets dich dabei unterstützt erfährst du in diesem Beitrag.

Die aktuellsten Richtlinien liefern die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern - kurz GoBD.

plentymarkets 7 ist rechtssicherer!

Viele Händler kennen diesen Fall, anderen bringt allein die Vorstellung daran ein Gefühl der Unsicherheit: Das Finanzamt steht vor der Tür und verlangt Einsicht in die Akten. Steuerprüfer fordern dabei vermehrt einen detaillierten Einblick in die verwendete Software des zu prüfenden Händlers, um sicherzugehen, dass alle Rechnungen und anderen steuerrechtlich relevanten Daten korrekt behandelt wurden. Sicherheit bringt dabei ein System, dass wenig Spielraum beim Erstellen, Speichern und Aufbewahren der Daten lässt. Die Arbeitsweise der Software muss nach GoBD neben weiteren Informationen ausführlich in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir plentymarkets 7 in den vergangenen Wochen und Monaten noch einmal auf die maßgeblichen GoBD-Grundlagen geprüft und angepasst, wo es nötig war:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Datensätzen
  • Vollständigkeit und Richtigkeit von Rechnungen
  • Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
  • Uneingeschränkte Auffindbarkeit von Dokumentationen
  • Unverfälschlichkeit von steuerrechtlich relevanten Abläufen

So hilft plentymarkets bei der Verfahrensdokumentation:

Um Händler bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation zu unterstützen, wurde eine technische Akte, bzw. technische Systemdokumentation erstellt, die sämtliche relevanten Abläufe in plentymarkets 7 aufgliedert. Da jeder Händler andere Bereiche von plentymarkets 7 nutzt und das System durch Prozesse, Aktionsmanager und Ereignisaktionen weitgehend indiviuell konfiguriert werden kann, ist es nicht möglich, ein allgemeingültiges Dokument zu erstellen. Die technische Systemdokumentation kann jedoch problemlos als Grundlage zur Erstellung einer individuellen Verfahrensdokumentation verwendet werden. Um sicherzugehen, sollte aber dennoch der Rat einer Steuerkanzlei hinzugezogen werden.

Auf dieser Handbuchseite stellen wir dir die technische Systemdokumentation von plentymarkets zur Verfügung.

Erfahre mehr zur technischen Systemdokumentation von plentymarkets:

Zur Verfahrensdokumentation

Weitere Informationen zu den Themen GoBD und Verfahrensdokumentation findest du auf der Internetpräsenz des Bundesfinanzministeriums.

Mehr zu GoBD



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