09.01.2009 00:32
von Jan Griesel
von Jan Griesel
Die Angabe eines Grundpreises (Preis pro Mengeneinheit) muss u.a. bei Waren mit Fertigpackungen, offenen Verpackungen und für Verkaufseinheiten ohne Umhüllung erfolgen. Der Grundpreises muss dabei neben bzw. unter dem Endpreis angezeigt werden. Von der Grundpreisangabe ausgenommen sind z.B. Arzneimittel.