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Foto Jan Griesel
20.06.2012 10:39
von Jan Griesel

Abmahnsicherheit für Ihren Onlineshop
AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gehören zur rechtlichen Basis eines jeden Onlineshops. Ständig neue Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen sorgen jedoch dafür, dass diese Dokumente schnell wieder veralten.


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04.08.2011 17:27
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Das neue Widerrufsrecht ist am 4. August 2011 in Kraft getreten. Damit müssen - wieder einmal - alle B2C Online-Händler ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung überarbeiten. Wird es dann künftig ruhiger werden um das notorisch abmahngefährdete Dokument? Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von der janolaw AG bezweifelt dies.


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