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Foto Jan Griesel
21.05.2013 13:49
von Jan Griesel

Wer einen erfolgreichen Onlineshop aufgebaut hat, will irgendwann die Früchte seiner Arbeit ernten – dazu könnte man den Shop natürlich auch verkaufen. Aber geht das einfach so? Zu diesem und weiteren interessanten Themen präsentieren wir Ihnen die aktuellen News der IT-Recht Kanzlei.

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DL-InfoV: Informationspflichten für Dienstleister

Für Dienstleistungserbringer bestehen zahlreiche Informationspflichten, die sich in verschiedenen Rechtsvorschriften wie z.B. der PAngV, dem BGBEG oder dem TMG finden. Oft noch recht unbekannt ist die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV), mit der die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt wird. Diese Verordnung sieht sehr weitgehende Informationspflichten für alle vor, die Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen – gerade auch im B2B-Bereich.

Neu: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV)

Mit der am 09.05.2013 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) wird die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten in deutsches Recht umgesetzt. Bisher war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in § 5 Elektrogesetz geregelt; da die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) weit über den Regelungsgehalt der früheren EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 hinausgeht, hat der Gesetzgeber die neu gefasste Richtlinie nicht durch eine Änderung des Elektrogesetzes umgesetzt, sondern stattdessen eine eigenständige Verordnung erlassen.

Unterliegen Flyer, Prospekte oder Anzeigen in Zeitungen der Impressumspflicht?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Was aber viele nicht wissen: Es greift die in § 5a Abs. 3 UWG geregelte Informationspflicht. Werden in einem Werbeträger wesentliche Artikelmerkmale und der Preis genannt, so muss nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zwar nicht das vollständige Impressum, aber zumindest die Identität und Anschrift des Unternehmers angegeben werden (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, Az. I-4 W 84/11).

Webshop-Betreiber aus dem Ausland und deutsches Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel

Muss ein Händler mit Sitz in Österreich, der Waren über einen Online-Shop auch nach Deutschland verkauft, gegenüber den deutschen Kunden eine deutsche Widerrufsbelehrung vorhalten? Viele rechtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden B2C-Handel innerhalb der EU sind höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Allerdings zeigt eine aktuelle Entscheidung des LG Karlsruhe eine klare Tendenz zum möglichst starken Verbraucherschutz: So wie sich die Rechtslage gegenwärtig darstellt, muss ein Händler mit Sitz in Österreich, der über einen Webshop Waren auch nach Deutschland verkauft, gegenüber Verbrauchern mit Sitz in Deutschland ordnungsgemäß über das deutsche Widerrufsrecht belehren.

Rechtsfragen beim Verkauf eines Webshops

Der Verkauf eines Webshops bietet die Möglichkeit, den gewachsenen Wert des Unternehmens zu realisieren. Jedoch sollte der Verkäufer auf bestimmte rechtliche Auswirkungen achten: Je nach Rechtsform des Online-Shops und Gestaltung des Kaufvertrags haftet er etwa für Mängel des Webshops und kann auch nach der Veräußerung zur Begleichung der alten Schulden herangezogen werden. Hinzu kommen die schwierige Definition des Kaufgegenstands und ggf. Probleme aus dem Arbeits- und Steuerrecht.



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