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Foto Jan Griesel
25.11.2011 14:03
von Jan Griesel

Ich freue mich, Ihnen heute wieder einen neuen Rechtstipp von anwalt.de präsentieren zu dürfen:

Anwalt.de

 

 

Impressum: Auch bei Facebook Pflicht!

Neben der eigenen Website nutzen viele Firmen soziale Netzwerke wie Facebook & Co. Aber Vorsicht: Auch hier besteht Impressumspflicht!

Das Impressum ist vor Gericht bereits ein Dauerbrenner und immer wieder ziehen Firmen gegen die Konkurrenz zu Felde, weil manche Angaben nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wer eine Abmahnung erhält, der sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn ein Wettbewerbsverstoß kann teuer werden.

Pflichtangaben

Das Telemediengesetz gibt in § 5 die rechtlichen Mindestanforderungen an ein Impressum vor. So sind dort zum Beispiel Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Handelsregister nebst Registernummer, Umsatzsteuer-ID-Nummer und viele weitere Angaben zu machen. Diese Pflichtangaben müssen darüber hinaus einfach und objektiv vom Nutzer wahrgenommen werden können, unmittelbar erreichbar und ständig zur Verfügung gehalten werden.

Social-Media-Netze

Wer ein eigenes Firmenportal betreibt, der weiß meist schon, dass er ein Impressum vorweisen muss, das den Anforderungen des Telemediengesetzes genügt. Das Landgericht Aschaffenburg hat jetzt bestätigt, dass diese Pflicht auch bei Social-Media-Netzen gilt, wenn der Account dort gewerblich und nicht nur zu rein privaten Zwecken genutzt wird.

Keine Angaben

Dem Betreiber eines Städteportals wurde das Impressum auf seinem Facebook-Account zum Verhängnis, weil dort nicht – wie vorgeschrieben – die Gesellschaftsform und die Vertretungsberechtigten angegeben waren. Zudem ließ sich aus den gemachten Angaben auch nicht klar entnehmen, wer letztlich für den Facebookauftritt verantwortlich ist. Nach Ansicht der Richter war dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

(LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11)

Esther Wellhöfer (WEL)

 

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