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Foto Jan Griesel
08.03.2012 13:20
von Jan Griesel

Ich freue mich, Ihnen heute wieder einen neuen Rechtstipp von anwalt.de präsentieren zu dürfen:

Anwalt.de

 

 

 

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes, kurz: VIG, auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Bisher wird es nur bei Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen angewandt. Künftig sollen ebenfalls technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes einbezogen werden, etwa Möbel, Haushaltsgeräte und Heimwerkerartikel. Verbraucher können von Behörden über diese Produkte dann Auskunft erhalten.

Anlass der Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes war der Dioxinskandal 2010/2011. Es zeigte sich, dass die bisherige Regelung nicht so effizient ist, wie sich der Gesetzgeber das erhofft hatte. Die Schwächen beim Verbraucherschutz sollen nun mit den neuen Regeln weitgehend behoben werden.

Bislang stand zum Beispiel die Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Zusammenhang mit den Lebensmittel- und Futtermittelgesetzen allein im Ermessen der Behörden. Mit dem neuen VIG wird die Behörde zu einer Veröffentlichung von Informationen verpflichtet, sobald bestimmte Grenzwerte überschritten werden und der Verstoß erwartungsgemäß ein Bußgeld von mindestens 350 Euro nach sich zieht.

Auch das Verfahren wird beschleunigt. Bislang war eine Anhörung des betroffenen Unternehmens immer verbindlich, schriftlich und mit einer Frist von einem Monat erforderlich. Künftig wird dieses Verfahren abgespeckt. Möglich sind dann auch kurzfristige und mündliche Anhörungen. Zudem kann die Behörde in dringenden Fällen oder bei schweren Rechtsverstößen auf die Anhörung verzichten.

Die Behörde muss dabei alle wesentlichen Informationen herausgeben. Das sind zum einen die amtlichen Kontrollergebnisse bei der Lebensmittelüberwachung inklusive beispielsweise aller Messergebnisse, Höchst- und Grenzwerte. In diesem Zusammenhang soll es Firmen auch nicht mehr möglich sein, sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu berufen. Weiterhin geschützt bleiben aber Rezepturen, technisches und kaufmännisches Know-how.

Am 20. Februar hat der Bundesrat den neuen Vorschriften zum VIG zugestimmt. Nun muss der Bundespräsident die neuen Regeln noch unterzeichnen. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft, voraussichtlich im September diesen Jahres.

Esther Wellhöfer (WEL)

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