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07.01.2016 15:05
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Neues Jahr, neue Pflichten: ab dem 09.01.2016 gilt die neue EU-Verordnung Nr. 524/2013, die Informationspflichten für Shops und Händler über die neue OS-Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten beinhaltet. Was du als Online-Händler nun genau tun musst und wie du deine neuen Pflichten mit plentymarkets umsetzt, erfährst du hier.



Foto Jan Griesel
10.11.2011 01:48
von Jan Griesel

In plentymarkets 4.306 wurde eine Möglichkeit integriert, um für alle vorhandenen Webshops und E-Mail-Vorlagen die Widerrufsbelehrung und die AGB hinterlegen zu können. Mittels Platzhalter können die Inhalte im Webshop (Content-Seite) und den E-Mail-Vorlagen dargestellt werden.


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