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14.01.2019 09:30
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Seit dem 01. Januar ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Für Online-Shops sowie Hersteller und Vertreiber von Verkaufs- oder Versandverpackungen (Papier, Plastik, Kartonage) bedeutet dies neue Verpflichtungen, um weiterhin rechtskonform handeln zu dürfen. Wie du sofortige Vertriebsverbote und Bußgelder bis zu 200.000 Euro vermeiden kannst, erfährst du in diesem Partnerbeitrag.

Fokus Truppe Landbell

Wer auf dem deutschen Markt Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß verwertet werden.

Hierzu müssen sich alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen einem sogenannten dualen System wie Landbell anschließen, das die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen übernimmt. Zudem ist es verpflichtend, sich bei der neu geschaffenen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) zu registrieren und dort ebenfalls zu melden, welche und wie viele Verpackungen Sie bei dem dualen System lizenziert haben. Diese Meldung wird anschließend online für jeden sichtbar gelistet und mit Ihren Angaben bei dem dualen System verglichen, um einerseits mehr Transparenz zu schaffen und andererseits Trittbrettfahrer zu eliminieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Abmahnwellen, Vertriebsverbote und Bußgelder.

Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner zu haben, der dich hierbei unterstützt. Unser Partner Landbell bietet dir günstige Pauschallösungen für kleine Verpackungsmengen und berät dich auch gerne telefonisch zu allen Fragen rund um deine Lizenzierung. Denn VerpackG gilt ausnahmslos für große ebenso wie für kleine Online-Shops bereits ab der ersten versendeten Einheit.

Das VERPACKG – Die wichtigsten Fragen kurz geklärt!

  1. Um welche Art der Verpackung handelt es sich?
    VerpackG ist verpflichtend für alle Händler, die Verkaufsverpackungen wie Plastik, Papier oder Kartonage in Verkehr bringen, die beim privaten Endverbraucher anfallen und von ihm entsorgt werden müssen. Hierzu zählen sämtliche Produkt- und Versandverpackungen sowie Serviceverpackungen bereits ab der ersten Einheit.
  2. Ich verkaufe nur über Amazon, eBay & Co. Bin ich trotzdem betroffen?
    Definitiv! VerpackG betrifft ausnahmslos jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher anfallen.
  3. Muss ich das alles selbst erledigen?
    Ja. Die Registrierung und die Datenmeldung bei der ZSVR sind Ihre höchstpersönliche Pflicht und darf nicht an Dritte abgegeben werden. Bei der Rücknahme Ihrer Verpackungsmengen (Beteiligung an einem Dualen System) kann Ihnen Landbell weiterhelfen.

Weitere Informationen findest du auf plentymarkets.landbell.de



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