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08.01.2016 11:05
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Wir haben die Standortlogik ausgebaut und so die Möglichkeit geschaffen für einen Mandanten 1. mehrere Standorte und 2. andere Standorte als für den nächsten Mandanten zu erstellen und zu verwalten. Die Standortverwaltung ist insbesondere im Hinblick auf den Versand aus verschiedenen Ländern interessant.
Einen groben Überblick in welchen Menüs du Einstellungen vornehmen musst, erhälst du in diesem kurzen Einleitungsvideo.

Standorte für Versandländer einrichten

Wenn du z.B. ein Lager in Polen nutzt, benötigst du ab der ersten Sendung eine polnische Umsatzsteuer-ID, da hier nicht dein Firmensitz entscheidend ist, sondern das Land aus dem versendet wird. Wenn du wiederum beim Versand aus Polen die Lieferschwelle für Österreich überschreitest, musst du für deinen Standort Polen auch noch die Umsatzsteuersätze für Österreich hinterlegen und die Steuer in Österreich abführen. Lege also für jedes Land aus dem du versendest einen Standort an und wenn du beim Versand aus einem dieser Standortländer wiederum die Lieferschwelle für ein anderes Land überschreitest, füge auch den Umsatzsteuersatz für das Land, in dem du die Lieferschwelle überschritten hast, hinzu.

Die neue Standortlogik erlaubt aber auch ganz einfach für jeden Mandanten und somit für jede deiner Firmen einen Standort anzulegen.

Wie du deine Standorte pro Mandant und zusätzlich pro Standort Umsatzsteuersätze verschiedener Länder einrichtest, um auch bei Überschreitung von Lieferschwellen die Steuern korrekt abzuführen, ist ausführlich im folgenden Videotutorial erklärt.

Außerdem hast du die Möglichkeit für jeden Standort eigene Dokumentvorlagen zu gestalten. Wo und wie du diese Anpassung vornimmst, wird am Beispiel einer Rechnung in diesem Video erläutert.

Wie du passend zu deinen Dokumenten Nummernkreise vergibst, damit deine Dokumente nach diesen Vorgaben nummeriert werden, erfährst du außerdem im Video Nummernkreise verwalten.

Wie wird der Steuerbetrag errechnet?

Bedenke bei deiner Preisgestaltung, dass plentymarkets den richtigen Steuersatz erst anwenden kann, wenn feststeht aus welchem Land versendet wird. Der Steueranteil am Kaufpreis kann also erst ausgerechnet werden, wenn der Kunde bereits gekauft hat und der Artikel und somit das Lager des Artikels bekannt sind. Bei der Berechnung im Webshop wird zunächst der Steuersatz deines Standard-Standortes verwendet, um dem Kunden den Preis anzuzeigen, den er bezahlen muss. Wenn der Kunde also 125 € zahlen muss und dein Standard-Standort Deutschland mit einem Steuersatz von 19 % ist, heißt das, dass der Nettopreis des Produktes 105,04 € beträgt. Wenn nachdem der Auftrag eingegangen ist, das System zuordnet, dass der Artikel aus Polen versendet wird, wird der Steueranteil, den du an den polnischen Staat zahlen musst, berechnet. So ergibt sich, dass der Kunde weiterhin 125 € zahlt, aber du bei einem Steuersatz von 23 % in Polen 23,37 € Steuer abführen musst und dein Nettoertrag nur 101,63 € beträgt.

Auch im Handbuch findest du ein anschauliches Beispiel und weitere ausführliche Beschreibungen zu Standorten und Buchhaltung.



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