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06.01.2017 09:55
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Der plentymarkets Online-Händler-Kongress wartet auch 2017 mit gehaltvollen Vorträgen uns Workshops sowie einem großen Messebereich, auf dem über 60 namhafte Aussteller auf dich warten, auf. Im heutigen Partnerartikel stellt der Händlerbund sein exklusives Kongress-Angebot vor und liefert wertvolle Tipps zu Informationspflichten und Rechtssicherheit im E-Commerce.


Händlerbund OHK17

Rechtssicher auf allen Kanälen

Anders als der stationäre Händler, der sich jahrelang an Geschäftsräume binden muss, kann der Online-Händler mit nur wenigen Klicks und geringem Kapital starten. Mit der Eröffnung eines Shops im Internet ist es aber noch nicht getan. Viele Neulinge in der Branche vergessen, was alles zu einem Online-Shop dazugehört. Oft schafft neben technischen Schwierigkeiten die Umsetzung der rechtlichen Erfordernisse die meisten Probleme.

Informationspflichten im Online-Handel

Sobald ein Unternehmer seinen Waren oder sein Gewerbe im Internet präsentiert, ist er verpflichtet, über seine Identität zu informieren. Konkret bedeutet dies, er muss ein vollständiges Impressum auf seiner Webseite einstellen.

Neben der Impressumspflicht hat ein Online-Händler aber noch weitere Informationspflichten, die in einem abmahnsicheren Shop einzuhalten sind. Grund für die gesetzlichen Informationspflichten ist, dass der Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen soll, ob er über diesen Shop eine Bestellung tätigen und letztlich einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen will. Dazu gehören:

  • AGB und Kundeninformationen,
  • Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular,
  • Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen,
  • Datenschutzerklärung.

Gestaltung des Shops

Auch außerhalb der Rechtstexte gibt es noch einiges zu beachten: Im Rahmen der Artikelbeschreibung muss der Händler über die wesentlichen Eigenschaften seiner angebotenen Ware aufklären. Entscheidet sich der Kunde zu einer Bestellung, müssen ihm im Bestellvorgang zahlreiche Informationen eingeblendet werden, deren Fehlen zu einer Abmahnung führen kann.

Online-Händler sollten sich diese Rechtstexte nur von juristischen Experten wie dem Händlerbund erstellen lassen, da diese zum einen die Verantwortung übernehmen, als auch eine laufende Aktualisierung gewährleisten können. Außerdem gelten von Shop zu Shop, von Plattform zu Plattform Besonderheiten, die Einfluss auf die jeweilige Gestaltung der rechtlichen Informationen haben. Ohne juristische Hilfe ist die nächste Abmahnung fast schon vorprogrammiert. Hier kann der Händlerbund helfen! Unser exklusives Messeangebot für den plentymarkets Online-Händler-Kongress 2017: 3 Monate Rabatt auf alle Mitgliedschaftspakete mit dem Rabattcode PLENTY_2016.


Komm zum Online-Händler-Kongress 2017!

Du hast noch kein Ticket zum Online-Händler-Kongress 2017? Informiere dich auf unserer Webseite über Speaker, Workshops und Aussteller und komm am 17. März 2017 nach Kassel, um dich über die heißesten Neuigkeiten von plentymarkets und dem E-Commerce zu informieren!



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