von Max-Lion Keller
Auch in diesem Monat hat die drückende Sommerhitze die IT-Recht Kanzlei (www.it-recht-kanzlei.de) nicht davon abgehalten, acht interessante Fragen für Online-Händler zusammenzustellen und auch gleich zu beantworten:
Auch in diesem Monat hat die drückende Sommerhitze die IT-Recht Kanzlei (www.it-recht-kanzlei.de) nicht davon abgehalten, acht interessante Fragen für Online-Händler zusammenzustellen und auch gleich zu beantworten:
Der Wonnemonat Mai steht vor der Tür, Zeit für die aktuellsten Rechtstipps – diesen Monat mit kleinen sommerlichen Ausflügen ins Marken-, Werbe- und Verbraucherschutzrecht.
Der Winter neigt sich langsam dem Ende zu, Zeit für den Frühjahrsputz – auch im eigenen Onlineshop. Wir geben ein paar Tipps, wie Sie Ihren Shop juristisch sauber halten können.
Im Vordergrund stehen diesmal nicht eine Übersicht über einschlägige Gerichtsurteile zum Fernabsatzrecht sondern eine Anzahl von News der IT-Recht Kanzlei, die sich mit wichtigen Fragen zum rechtssichereren Onlinehandel mit Waren und Dienstleistungen beschäftigen. Hier sind zu nennen das abmahnträchtige Preisrecht im E-Commerce, die Frage der Erstellung eines Impressums auf Twitter, die Markenanmeldung und rechtssichere Möglichkeiten, Kunden zu Produktrezensionen und Shop-Bewertungen zu bewegen.
Das Jahr neigt sich zum Ende, die stille Jahreszeit beginnt – passend dazu sind ein paar gute Nachrichten zu verzeichnen. Kein Grund zur Entspannung sind jedoch die Buchpreisbindung und die Lieferzeitangabe.
Der Herbst war stürmisch: Ein neues Urteil zu Mehrwertdienste-Rufnummern im Impressum, neue Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln und die Irrtümer bei der Markenüberwachung lassen Onlinehändler nicht zur Ruhe kommen.
Im Vordergrund standen im Oktober Fragen zum Impressumsrecht und zur korrekten Information über die Lieferzeit. Wichtig ist für Händler, die Waren in der Schweiz vertreiben, das Scheitern einer gesetzgeberischen Initiative, nach EU-Muster auch in der Schweiz bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht für den Verbraucher einzuführen.
Die Umsetzung der Verbraucherrechte-RL und das neue Widerrufsrecht 2014 beherrschen schon wieder unseren Newsletter – diesmal gibt es wichtige Hinweise zur neuen Widerrufsbelehrung. Außerdem: Neue eBay-AGB, Infos zum Hausrecht des Online-Händlers und ein Hinweis zum Impressum.